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   BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1087
BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70 (https://dejure.org/1970,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1970 - V C 10.70 (https://dejure.org/1970,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1970 - V C 10.70 (https://dejure.org/1970,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Erstattung der von dem Sozialhilfeträger für einen Träger der Tuberkulosehilfe außerhalb der Sozialhilfe im Eilfall vorgeleisteten Kosten gegenüber der Berufsgenossenschaft - Geltendmachung des Anspruchs durch den Sozialhilfeträger gegenüber der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70
    Dieser Anspruch ist ein selbständiger Ersatzanspruch sozialversicherungsrechtlicher Art (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]; 21, 274 [279 f.]), der im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - geltend zu machen ist.
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70
    Dieser Anspruch ist ein selbständiger Ersatzanspruch sozialversicherungsrechtlicher Art (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]; 21, 274 [279 f.]), der im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - geltend zu machen ist.
  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72

    Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung

    Wäre der Kläger in Notzuständigkeit nach § 59 Abs. 1 BSHG tätig geworden, so hätte er aus seiner Tätigkeit doch keinen selbständigen Erstattungsanspruch nach § 59 Abs. 2 BSHG; denn § 59 Abs. 2 BSHG begründet keinen selbständigen Erstattungsanspruch, sondern setzt diesen voraus (dazu Urteile vom 21. Januar 1970 - BVerwG V C 99.69 - [FEVS 17, 168], vom 1. Juli 1970 - BVerwG V C 10.70 - [BVerwGE 35, 355] und vom 24. August 1972 - BVerwG V C 59.72 -): Im vorliegenden Falle hat aber der Hilfeempfänger keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten der Heilbehandlung wegen Tuberkulose.
  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 59.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1970 (BVerwGE 35, 355) entschieden, daß die Natur des Erstattungsanspruchs nach § 59 BSHG durch das Recht bestimmt wird, das für das Verhältnis des Kranken zu dem Träger der Tuberkulosehilfe außerhalb der Sozialhilfe maßgebend ist.
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