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BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Erstattung der von dem Sozialhilfeträger für einen Träger der Tuberkulosehilfe außerhalb der Sozialhilfe im Eilfall vorgeleisteten Kosten gegenüber der Berufsgenossenschaft - Geltendmachung des Anspruchs durch den Sozialhilfeträger gegenüber der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 59
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.11.1969 - IV A 153/68
- BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 355
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70
Dieser Anspruch ist ein selbständiger Ersatzanspruch sozialversicherungsrechtlicher Art (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]; 21, 274 [279 f.]), der im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - geltend zu machen ist. - BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63
Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70
Dieser Anspruch ist ein selbständiger Ersatzanspruch sozialversicherungsrechtlicher Art (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]; 21, 274 [279 f.]), der im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - geltend zu machen ist.
- BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72
Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung …
Wäre der Kläger in Notzuständigkeit nach § 59 Abs. 1 BSHG tätig geworden, so hätte er aus seiner Tätigkeit doch keinen selbständigen Erstattungsanspruch nach § 59 Abs. 2 BSHG; denn § 59 Abs. 2 BSHG begründet keinen selbständigen Erstattungsanspruch, sondern setzt diesen voraus (dazu Urteile vom 21. Januar 1970 - BVerwG V C 99.69 - [FEVS 17, 168], vom 1. Juli 1970 - BVerwG V C 10.70 - [BVerwGE 35, 355] und vom 24. August 1972 - BVerwG V C 59.72 -): Im vorliegenden Falle hat aber der Hilfeempfänger keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten der Heilbehandlung wegen Tuberkulose. - BVerwG, 24.08.1972 - V C 59.72 Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1970 (BVerwGE 35, 355) entschieden, daß die Natur des Erstattungsanspruchs nach § 59 BSHG durch das Recht bestimmt wird, das für das Verhältnis des Kranken zu dem Träger der Tuberkulosehilfe außerhalb der Sozialhilfe maßgebend ist.